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Wir stehen im Dienst der uns anvertrauten Kinder und deren Eltern, unabhängig ihrer individuellen Betreuungsgründe, ethnischen und religiösen Zugehörigkeit. Unser Leitgedanke ist die Förderung und Unterstützung der Kinder in ihrer individuellen, körperlichen, geistigen und sozialen Persönlichkeit. Die Kinder sollen sich bei uns wohl und geborgen fühlen. Wir bieten den Kindern angemessene Spiel- und Erfahrungsmöglichkeiten für die Entwicklung ihrer grob- und feinmotorischen Fähigkeiten. Wir fördern die Kinder in ihrer Selbständigkeit und Selbsterfahrung und unterstützen sie im Bestreben, Neues zu lernen und auszuprobieren. Sie lernen, sich mit anderen Kindern auseinander zu setzen, gemeinsam zu spielen, zu singen, zu basteln, zu teilen und auch Konflikte friedlich auszutragen. Wir nehmen jedes Kind als eigenständige Persönlichkeit wahr, respektieren seine Meinung und lassen es wo möglich mitentscheiden.
1. Betreuung
-
Die Kinderkrippe bietet den Kindern eine liebevolle, fürsorgliche und verständnisvolle Betreuung, eine sinnvolle, dem Alter entsprechende Beschäftigung und Förderung, fachgerechte Pflege, die Integration in eine gemischte Kindergruppe und viel Zeit für das freie Spiel.
2. Zielgruppe
-
Wir betreuen Kinder im Alter von 3 Monaten bis 7 Jahren. Kinder mit dauernden gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die besondere Pflege und Betreuung erfordern, können nur in Ausnahmefällen, nach Absprache mit der Krippenleiterin, berücksichtigt werden.
3. Trägerschaft
- Verein Kinderkrippe Giraffe
4. Personal
- Krippenleitung: Elisabeth Heer: 100%
- Pädagogische Fachkräfte:
- FaBe Kinder / Stellvertretung KL / Gruppe Häsli: 100%
- FaBe Kinder / Gruppe Pony: 80 - 100%
- Je nach Bedarf:
- Pädagogische Fachkraft / Springerin / Miterzieherin
- Praktikantinnen / Praktikanten
5. Räumlichkeiten
- Die Kinderkrippe befindet sich in 2 Parterrewohnungen, die intern miteinander verbunden sind, mit insgesamt 205m2 Wohnfläche. Die Krippe verfügt über einen eigenen Garten.
6. Aktivitäten im Aussenbereich / Spaziergänge / Kinderwagen
7. Kindergruppen
- Die Krippe führt zwei Kindergruppen.
- Gruppe Häsli: 10 Plätze für Kinder von 3 Monaten bis ca. 2.5 - 3 Jahren
- Gruppe Pony: 12 Plätze für Kinder von ca. 2 – ca. 6 - 7 Jahren
8. Tätigkeiten / Tagesablauf
- Wir achten auf ausgewogene und abwechslungsreiche Tagesabläufe mit Spiel, Mahlzeiten und Ruhe. Die Betreuerinnen gehen bei ihrer Arbeit auf die Ideen und Interessen der Kinder ein und sind bestrebt, sie pädagogisch individuell zu fördern, aber nicht zu überfordern.
- Wir legen grossen Wert auf das freie Spiel und die Entfaltung jedes Kindes.
- Wir haben die Möglichkeit im Garten und der näheren Umgebung mit den Kindern auf Entdeckungsreisen zu gehen und die Natur zu erleben.
- Das Spielzeugangebot richtet sich nach dem Alter der Kinder.
9. Öffnungszeiten
- Montag – Freitag 7.00 – 18.00 Uhr
- An allen eidgenössischen, kantonalen und städtischen Feiertagen bleibt die Krippe geschlossen. An Fasnachtdienstag, Gründonnerstag, Tag der Arbeit und vor Auffahrt wird die Krippe um 12.30 Uhr geschlossen.
Am Freitag vor den Sommer-Betriebsferien bleibt die Krippe den ganzen Tag geschlossen, an diesem Tag findet die gründliche Jahresreinigung statt, die vom gesamten Krippenpersonal ausgeführt wird.
- Betriebsferien
- Sommerferien: 4 Wochen während den Schulferien
- Weihnachtsferien: 1 Woche (plus die gesetzlichen Feiertage)
10. Anmeldung und Absenzen
- Es ist von Vorteil, wenn das Kind frühzeitig angemeldet wird, damit wir den Bedürfnissen der Eltern entsprechen können.
- Bei der Anmeldung verlangen wir eine Einschreibegebühr von Fr. 80.– für das erste Kind, für jedes weitere Kind Fr. 50.–. Sobald die Einschreibegebühr bezahlt ist, wird die Aufnahme des Kindes zum vereinbarten Zeitpunkt garantiert. Der Platz gilt dann als „fester Betreuungsplatz“. Falls das Kind die Krippe an den angemeldeten Tagen, aus irgendwelchen Gründen, nicht besuchen kann, wird der Kostgeldbeitrag nicht reduziert oder zurückerstattet.
11. Warteliste
- Für den Eintrag auf die Warteliste verlangen wir einen Unkostenbeitrag von Fr. 80.– pro Kind. Sobald ein Platz frei wird, wird mit den Interessenten Kontakt aufgenommen. Wird ein Platz in einer anderen Krippe gefunden, muss dies der Krippenleiterin so bald als möglich mitgeteilt werden, damit die Liste jederzeit einen aktuellen Stand aufweist. Der Unkostenbeitrag wird nicht zurückerstattet.
12. Betreuungsformen
- Für eine regelmässige Betreuung benötigen wir eine schriftliche Betreuungsvereinbarung. Es müssen feste Betreuungstage und Betreuungszeiten, Tage oder Halbtage vereinbart werden. An diesen Tagen ist für das Kind ein Platz reserviert.
- Unregelmässige Betreuung ist aus pädagogischen und organisatorischen Gründen nicht möglich.
- Spontane Betreuung, ist in der Regel nur für fest angemeldete Kinder möglich und kann nur an nicht vollbesetzten Tagen angeboten werden. Die Kinder können nur nach telephonischer Absprache mit der Krippenleiterin, bei genügend Platz, betreut werden. Es besteht aber keine Garantie für einen freien Platz.
13. Betreuungszeiten
- Ganzer Tag: 07.00 – 18.00 Uhr, max. 11 Stunden
- Vormittag: 07.00 – 13.30 Uhr, max. 6½ Stunden
- Nachmittag: 13.30 – 18.00 Uhr, max. 4½ Stunden
- Die Vormittagskinder müssen bis spätestens 13.30 Uhr abgeholt werden.
- Die Nachmittagskinder dürfen erst ab 13.30 Uhr gebracht werden.
- Die Kinder müssen spätestens um 18.00 Uhr abgeholt worden sein. Ab 18.00 Uhr wird ein Zuschlag verrechnet, der sofort bar bezahlt werden muss, siehe unten Punkt 30.
14. Mindestanwesenheit
15. Probezeit
- Die ersten vier Wochen gelten als Probezeit. Während dieser Zeit beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat, jeweils auf Ende eines Monats. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen und muss der Krippenleiterin oder deren Stellvertretung persönlich übergeben werden.
16. Bringen und Abholen eines Kindes
-
Das Kind, darf an den angemeldeten Tagen, zu jeder Zeit in die Krippe gebracht oder abgeholt werden, ausgenommen ist nur die Zeit während der Mittagsruhe von 12.15 – 13.30 Uhr. Nach vorheriger Absprache mit der Krippen - oder Gruppenleiterin dürfen die Kinder aber auch während dieser Zeit abgeholt werden.
Es gibt keine Sperr- resp. Blockzeiten. Der Kostgeldbeitrag wird nicht reduziert oder zurückerstattet, wenn ein Kind später gebracht oder früher abgeholt wird.
17. Eingewöhnungsphase
-
Das Eingewöhnen ist für das Kind, die Eltern und die Betreuerinnen ausserordentlich wichtig. Das erste Treffen in der Krippe dient dem gegenseitigen „Kennenlernen“. In der Eingewöhnungszeit integrieren wir das Kind schrittweise in die Gruppe und in den Krippenalltag. Während dieser Zeit lernt das Kind auch, den Trennungsschmerz leichter zu überwinden. Die Eltern sollten sich genügend Zeit nehmen, um das Kind an die neue Umgebung zu gewöhnen. Mit viel Liebe, Verständnis und Geduld und der positiven Unterstützung der Eltern, kann sich das Kind im Krippenalltag gut integrieren. Mit der Eingewöhnung kann 1 - 2 Monate vor dem definitiven Eintritt begonnen werden. Sie kann individuell gestaltet und auf das Kind abgestimmt werden, Die Wünsche der Eltern werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Dauer der Eingewöhnungsphase richtet sich nach den Bedürfnissen des Kindes und den Möglichkeiten der Eltern. Die Betreuung während der Eingewöhnung, inkl. Zeit mit den Eltern, wird separat in Rechnung gestellt und richtet sich nach der Kostgeldtarifliste „Eingewöhnungszeit“.
Kostgeldtarife „Eingewöhnungszeit“
(die Anwesenheitszeit mit den Eltern wird ebenfalls verrechnet) |
Stunden |
bis max. 2 Stunden pro Tag |
Fr. 13.00 pro Std.
Fr. 6.50 pro 1/2 Std. |
plus allfällige Mahlzeiten |
Vormittag
ohne schlafen
|
2 - 5 1/4 Stunden
(ab 7.00 bis max. 12.15h)
plus |
Fr. 72.00
pro VM
Fr. 6.50 |
inkl. Znüni
(ausgenommen Schoppen) |
Vormittag
mit schlafen
|
2 - 6.5 Stunden
(ab 7.00 bis max. 13.30h) |
Fr. 80.00
pro VM |
inkl. Znüni + Mittagessen
(ausgenommen Schoppen) |
Nachmittag |
2 - 4.5 Stunden
(ab 13.30 bis max. 18.00) |
Fr. 65.00
pro NM |
inkl. Zvieri
(ausgenommen Schoppen) |
Ganzer Tag |
bei mehr als 6.5 Stunden
(ab 07.00 bis 18.00h) |
Fr. 120.00
pro GT |
inkl. 3 Mahlzeiten
(ausgenommen Schoppen) |
18. Kündigung / Kürzung Betreuungstage
- Die gegenseitige Kündigungsfrist für einen Betreuungsplatz beträgt 3 Monate, jeweils auf Ende eines Monats, ausgenommen per 31. Juni. In der Monatspauschale (durchschnittlich 221 Öffnungstage) sind die Feiertage und Betriebsferien bereits berücksichtigt. Das bedeutet, dass während dem ganzen Jahr, jeden Monat ein reduzierter Tarif in Rechnung gestellt wird.
- Für eine Kürzung der Anzahl Betreuungstage gilt ebenfalls eine Kündigungsfrist von 3 Monaten, sie tritt jeweils per 01. eines Monats in Kraft.
- Ausnahme KIGA - und Schul - Kinder: Bei Kindergarten- und Schulkindern ist eine Kündigung 2 x pro Jahr möglich, per 31. Juli oder per 31. Januar mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten. Dies gilt ebenfalls für eine Kürzung der Betreuungstage. Die Kündigung und die Kürzung der Betreuungstage müssen schriftlich erfolgen und der Krippenleiterin persönlich übergeben oder per Mail zugeschickt werden.
19. Rücktritt vor Betreuungsbeginn
- Erfolgt die Kündigung vor Betreuungsbeginn, so endet das Vertragsverhältnis auf Ende des dritten vereinbarten Betreuungsmonats. Die Rücktrittsmeldung muss schriftlich und eingeschrieben erfolgen.
20. Ausschluss
- Der Ausschluss eines Kindes kann jederzeit, ohne Angabe von Gründen, durch die Krippenleiterin erfolgen (z.B. bei Nichtbezahlen des Kostgeldes, Verletzung des Vertrags, untragbares Verhalten des Kindes in der Gruppe etc.). Der Entscheid wird schriftlich mitgeteilt.
21. Kleidung / Reservekleider / eigene Spielsachen
- Die Kinder sollen der Witterung entsprechende, bequeme Kleider tragen. Da es in den Räumen sehr warm ist, bitte den Kindern unter dem langarm Pullover immer ein T’Shirt anziehen. So können wir zu warme Pullover, wenn nötig, ausziehen. Für zerrissene und verschmutzte Kleider können wir keine Haftung übernehmen
- Jedes Kind bringt seine Reservekleider (bitte regelmässig überprüfen, ob genügend Kleider in der richtigen Grösse vorhanden sind), Kleider bleiben in der Krippe und sind für den Notfall bestimmt, falls einmal ein Missgeschick passieren sollte.
- Finken (sie müssen gut an den Füssen haften) und Schlafnuggi müssen ebenfalls mitgebracht werden.
- Bitte keine privaten Spielsachen mitgeben. Werden trotzdem Spielsachen mitgebracht, werden sie im Krippensäckli in der Garderobe versorgt, bis die Kinder abgeholt werden. Kuscheltiere, Nuscheli etc. welche die Kinder zum Schlafen brauchen, dürfen in der Anfangszeit so lange mitgegeben werden, bis die Kinder die krippeneigenen Kuscheltiere akzeptieren.
- Für private Spielsachen, Schmuck und Kleider kann keine Verantwortung übernommen werden.
22. Krippenkleider
- Die Krippe stellt während der Betreuungszeit folgende Krippenkleider zur Verfügung: Leichte Kapuzenjacken, Sonnenhüte, Badehosen, Regenhosen, Handschuhe und Mützen. Sie müssen nicht von zu Hause mitgebracht werden.
23. Windeln
- Pingu – Windeln werden von der Krippe zur Verfügung gestellt und sind im Kostgeldpreis inbegriffen.
24. Verpflegung
- Zusammen mit den Betreuerinnen können die Kinder, ab 12 Monaten, folgende Mahlzeiten einnehmen: Morgenessen zwischen 07.00 – 08.25 Uhr, Mittagessen um 11.00 Uhr und Zvieri um 15.00 Uhr
25. Ernährung Kleinkinder
- Die Ernährung der Kinder, von 3 – 12 Monaten, wird mit der Krippenleiterin abgesprochen. Bei allfälligen Änderungen muss ihr dies sofort mitgeteilt werden. Ernährungsblätter können in der Krippe bezogen werden.
- Benötigt das Kind Schoppen oder spezielle Breinahrung, HA Produkte etc., muss dies von zu Hause mitgebracht werden.
- Für Kinder von 3 – 12 Monaten, muss der Morgenschoppen zu Hause gegeben werden, bevor das Kind in die Krippe gebracht wird. In der Krippe bekommen sie dann zwischen 10.00 – 10.30 Uhr den Gemüsebrei und zwischen 14.00 – 14.30 Uhr den Zvieribrei.
- Für das Mittagessen stellen wir für die Kleinkinder selbst hergestelltes, püriertes Gemüse (Rüebli + Kartoffeln oder gemischtes Gemüse) zur Verfügung. Zum Zvieri verwenden wir frische, pürierte Früchte, Früchtegläsli oder Milchbrei, je nach Alter des Kindes.
- Aus Rücksicht auf Allergie- oder Allergierisikokinder werden den Mahlzeiten keine Allergie auslösenden Gemüse wie Tomaten, Sellerie etc., sowie exotische Früchte beigefügt. Kuhmilchprodukte, wie Quark, Joghurt etc. werden erst ab 1 Jahr gegeben.
26. Stillen
- Mütter haben jederzeit die Möglichkeit ihr Kind in der Krippe zu stillen.
27. Zähne putzen
- Bitte putzen Sie ihrem Kind bis zum vollendeten 5. Lebensjahr die Zähne zu Hause, jeweils am Morgen und am Abend. Für Kinder ab 6 Jahren übernimmt die Krippe das Zähneputzen nach dem Mittagessen, Zahnbürsten und Zahnpasta sind in der Krippe vorhanden, Zahnbürsten werden wenn nötig erneuert.
- Wie oft und ab wann Zähne putzen bei Kindern? (Auszug aus der Website von Elmex 2007)
- ab dem 1. Milchzahn: 1 x täglich mit einer erbsengrossen Portion Kinderzahnpasta und einer Lernzahnbürste
- ab dem 2. Lebensjahr: 2 x täglich mit einer erbsengrossen Portion Kinderzahnpasta und einer Lernzahnbürste
- ab 6 Jahre: 3 x täglich und nach Süssigkeiten Zähne putzen mit fluoridhaltiger Zahnpasta (zum Beispiel elmex®)
- Eltern sollten ihren Kindern bis 8 Jahren die Zähne 1 x täglich reinigen, resp. nachreinigen. Kinder sind nicht in der Lage alle Zahnflächen sauber zu reinigen.
28. Kosten
- Nach der Krippentarifliste. Es wird eine Monatspauschale verrechnet, bei der Feiertage und Betriebsferien bereits berücksichtigt sind. Die Berechnung basiert auf 220 Öffnungstagen pro Jahr.
- Ausnahme: Bei Neueintritten mitten im Monat, werden die einzelnen angemeldeten Tage des ersten Monats, nach der Tarifliste, in Rechnung gestellt, zahlbar im Voraus.
29. Zahlungsmodalitäten
- Monatspauschale, 12 x pro Jahr gegen Rechnung, zahlbar monatlich im Voraus per Dauerauftrag, bis spätestens am 29. des Vormonats. Der hohen Spesen wegen bitten wir dringend, keine Einzahlungen am Postschalter zu tätigen! Allfällige Kosten die durch Einzahlungen am Postschalter entstehen, werden den betroffenen Eltern in Rechnung gestellt.
- Barzahlung gegen Quittung sind bei der Krippenleiterin oder deren Stellvertreterin nur in Ausnahmefällen möglich.
- Zusätzliche Tage oder Halbtage und Kosten während der Eingewöhnungszeit werden rückwirkend, separat in Rechnung gestellt und müssen innert 10 Tagen bezahlt werden.
- Die Kosten für Spontanbetreuung bei Notfallkindern, die nur während einer befristeten Zeit in der Krippe aufgenommen werden, müssen täglich beim Abholen des Kindes bar bezahlt werden.
- Bei Ferien ausserhalb der Betriebsferien, bei Krankheit, Unfall etc. kann keine Reduktion gewährt werden. Die Tage können nicht kompensiert werden.
- Fällt ein Feiertag auf einen Wochentag, an dem ein Platz reserviert ist, kann dieser nicht zurückerstattet oder nachgeholt werden.
30. Verspätetes Abholen eines Kindes
-
Verspätungen müssen wenn immer möglich vermieden werden. Die Gruppenleiterinnen möchten nach einem 9 Stunden Tag gerne pünktlich Feierabend machen. Zudem müssen wir aus zeitlichen Gründen Überstunden vermeiden. Bitte Notfallpersonen organisieren, welche das Kind abholen können, falls es einmal zu Verspätungen kommen sollte.
Wird ein Kind später als 18.00 Uhr abgeholt, wird folgender Zuschlag verrechnet:
18.00 – 18.15 Uhr Fr. 25.-- plus jede weitere, angefangene ¼ Stunde Fr. 25.--.
Der Betrag muss der betreffenden Fachkraft sofort bar bezahlt werden. Er ist für die Person bestimmt, die das Kind länger betreut hat. Die Quittung wird den Eltern am nächsten Krippentag überreicht.
31. Benachrichtigung bei Absenzen
- Kann ein Kind die Krippe aus irgendwelchen Gründen nicht besuchen, muss die Krippenleiterin bis spätestens 09.00 Uhr benachrichtigt werden.
32. Elterngespräche
- Beim Bringen und Abholen der Kinder, geben wir gerne Auskunft über Ihre Kinder. Für Fragen stehen Ihnen die Krippenleiterin und die Gruppenleiterinnen gerne zur Verfügung.
- Auf Wunsch der Erziehungsberechtigten oder der Krippenleiterin werden Elterngespräche geführt. Es muss frühzeitig ein Termin vereinbart werden. Das Sommerfest kann ebenfalls für Elterngespräche genutzt werden.
- Der Wunsch für ein Elterngespräch muss der Krippenleiterin mindestens 2 Wochen im Voraus mitgeteilt werden.
33. Adressänderungen, neue Telefonnummern und Stellenwechsel
- Adressänderungen, neue Telefonnummern und Stellenwechsel müssen der Krippenleiterin sofort mitgeteilt werden, damit wir die Eltern im Notfall sofort erreichen können und das Notfallblatt den aktuellen Stand aufweist.
34. Krankheit / Kopfläuse
- Leidet ein Kind an einer Krankheit wie Fieber, Husten, Schnupfen, Varizellen etc. darf das Kind die Krippe trotzdem besuchen, wenn es sich einigermassen gut fühlt. Bei vielen Infektionskrankheiten findet eine Ansteckung bereits vor Ausbruch der Krankheit statt. Wir haben genügend Personal, damit wir einem kranken Kind genügend Aufmerksamkeit geben und es gut beobachten und betreuen können. Es kann bei uns in einem separaten Raum schlafen, wenn es Ruhe braucht. Medikamente für den Notfall, wie fiebersenkende Zäpfli und Sirup, Schmerzmittel, Hustenmittel, Bioflorin etc. stehen zur Verfügung.
- Erkrankt ein Kind in der Krippe, werden die Eltern, wenn nötig, informiert, sie müssen das Kind nicht sofort abholen, es kann bis am Abend bei uns bleiben, wenn der Zustand des Kindes dies zulässt. Sie haben aber die Möglichkeit einen Arzt zu benachrichtigen, einen Arzttermin zu vereinbaren oder allenfalls Medikamente zu besorgen. Es liegt in der Entscheidung der Eltern, ob sie das Kind abholen wollen oder bis am Abend durch uns betreuen lassen möchten.
- Sollte sich der Gesundheitszustand des Kindes aber massiv verschlechtern, werden die Eltern sofort informiert und das Kind muss dann abgeholt werden. Bei Krankheiten wie Masern, Keuchhusten, sehr hohes Fieber, meldepflichtigen Krankheiten etc. muss das Kind selbstverständlich zu Hause betreut werden.
- Bei Kopfläusen darf das Kind die Krippe besuchen, nachdem es mit einem speziellen Lausshampoo behandelt wurde.
35. Allergien / Medikamente
- Leidet ein Kind an einer Allergie, braucht spezielle Ernährung oder muss Medikamente einnehmen, so ist dies der Krippen- oder Gruppenleiterin persönlich mitzuteilen. Das Essen für Allergiker muss aus Sicherheitsgründen in gewissen Fällen von zu Hause mitgebracht werden. Es gibt keine Kostgeldermässigung.
- Das Essen für Allergiker / Diäten etc. muss aus Sicherheitsgründen von zu Hause mitgebracht werden. Es gibt keine Kostgeldermässigung.
- Medikamente müssen in der Originalverpackung, inklusive Packungsprospekt mitgebracht und mit folgenden Angaben beschriftet werden: Name, Vorname, Zeit, Menge (wie viel und zu welchen Zeiten das Medikament in der Krippe verabreicht werden muss).
36. Fotos / Homepage
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Das Personal darf weder mit dem eigenen Handy noch mit dem privaten Fotoapparat Fotos von den Kindern machen. Das Personal ist nach vorheriger Absprache mit der Krippenleiterin berechtigt, Fotos von den Kindern für das Beobachtungsheft zu verwenden. Dazu ist nur der krippeneigene Fotoapparat erlaubt.
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Fotos von den Kindern dürfen von der Krippenleiterin auf der Homepage der Kinderkrippe Giraffe eingefügt werden. Es dürfen dabei nur die Vornamen, nicht aber die Nachnamen der Kinder erwähnt werden. Dürfen Fotos eines Kindes, aus irgendwelchen Gründen, nicht auf der Homepage eingefügt werden, muss dies der Krippenleiterin schriftlich mitgeteilt werden.
37. Versicherung
- Die Eltern sind für die Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung des Kindes verantwortlich. Für Schäden welche die Kinder verursachen sind die Eltern selber verantwortlich. Die Kinderkrippe Giraffe verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
38. Verschiedenes
- Aus Sicherheitsgründen müssen die Kinder der Krippenleiterin oder der zuständigen pädagogischen Fachkraft persönlich übergeben werden.
- Die Kinder werden nur mit dem Einverständnis der Eltern an Drittpersonen abgegeben. Die Krippen- oder Gruppenleiterin muss rechtzeitig informiert werden, wenn die Kinder von aussen stehenden Personen abgeholt werden.
39. Zvieri an Kindergeburtstagen oder bei Austritten
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Bitte keinerlei Süssigkeiten, wie Kuchen, Gummibärli, Schoggi etc. mitbringen. Wir verzichten weitgehend auf Süssigkeiten (ausgenommen beim Adventsritual). Ein „gesundes Zvieri“ wie Fruchtsalat, Beeren, Früchte, Gemüsespiessli, Käse, Zopf, Speckbrötli, Wurst, Hot Dog etc. darf aber gerne mitgebracht werden.
40. Krippenarzt
- Dr. Oliver Adam Facharzt FMH für Kinder u. Jugendmedizin
Bürgerspital Solothurn
Schöngrünstrasse 42
4500 Solothurn
Tel: 032 627 37 77
Mail: gruprax@bluewin.ch
41. Krippenkonto
42. Krippenadresse:
-
Kinderkrippe Giraffe
Hubelmattstrasse 4
4500 Solothurn
Tel. Krippe: 032 621 59 40
Tel. Büro: 032 633 17 20 (NM meist 14.00 – 18.00 Uhr)
Mail: info@kinderkrippe-giraffe.ch
Homepage: www.kinderkrippe-giraffe.ch
Natel Krippenleiterin privat: 079 424 18 55